JUGENDSCHUTZ
Liveclub Tante JU
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen liegt uns sehr am Herzen. Deshalb gelten im Club Tante JU die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) in vollem Umfang.
Bitte beachtet folgende Regelungen:
Es gelten folgende Regelungen:
Kinder oder Jugendliche bis 16 Jahre haben nur in Begleitung einer volljährigen Person Zutritt. Die Begleitperson muss in der Lage sein, die Verantwortung für das Wohl der minderjährigen Person zu übernehmen und muss bei Verlangen ihren Personalausweis oder einen anderen gültigen Lichtbildausweis vorlegen können.
Alternativ kann die unterzeichnete Vollmacht eines Erziehungsberechtigten vorgelegt werden, die die Begleitperson als verantwortliche Aufsichtsperson ernennt. Die Vollmacht muss die Kontaktdaten des Erziehungsberechtigten sowie den Zeitraum und den Grund der Vollmacht enthalten. Eine Kopie des Ausweises des Erziehungsberechtigten ist der Vollmacht beizufügen.
Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren wird der Zutritt bis 24 Uhr ohne volljährige Begleitung nach Vorlage eines gültigen Ausweises mit Lichtbild gewährt. Der Ausweis muss aktuell sein und auf Verlangen vorgezeigt werden. Nach 24 Uhr ist der Zutritt für Jugendliche unter 18 Jahren nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten oder erziehungsberechtigten Person gestattet.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Zutritt zu verweigern, wenn Zweifel an der Authentizität der Vollmacht oder des vorgelegten Ausweises bestehen oder wenn der Eindruck entsteht, dass die Sicherheit oder das Wohl der minderjährigen Person gefährdet sein könnte.
Für den Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakwaren gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Alkoholische Getränke dürfen an Jugendliche ab 16 Jahren nur ausgegeben werden, wenn es sich um Bier, Wein oder Sekt handelt. Der Verkauf von Spirituosen und Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren ist strikt untersagt.
Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Jugendliche, die sich ohne Begleitung oder Erlaubnis außerhalb der regulären Veranstaltungszeiten auf dem Gelände aufhalten.
Solltet ihr eine sogenannte „Erziehungsbeauftragung“ (auch bekannt als „Muttizettel“) nutzen wollen, muss diese vollständig ausgefüllt und unterschrieben mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Das entsprechende Formular findet ihr z. B. unter muttizettel.net.
Wir bitten alle Besucher:innen um Verständnis – denn nur mit klaren Regeln können wir dafür sorgen, dass sich bei uns alle Gäste sicher und wohl fühlen.
Euer Team vom
Club Tante JU